Verein Stöpselkind verlautbart – Einstellung der Anzeige sei nicht rechtens gewesen

(Wien, im April 2011) Der Gefangenenhilfsverein „Stöpselkind“, der sich in der Hauptsache um den Fall des Werner Karl Neymayer kümmert, hat nun seine Sicht der Ereignisse aus 2005 den Fall Neymayer betreffend noch einmal zusammengestellt.

Die 75-Seiten lange Strafanzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und sechs Beamte dieser Organisation ist nun online gestellt.

In der Zusammenfassung des Vereins ist die Chronologie wie unten dargestellt. Die öffentliche Stellungnahme vom 13. April 2011 lautet:

„Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Präsident der österreichischen Staatsanwälte, Dr. Gerhard JAROSCH, möchte nur deshalb die Weisungen der Bundesministerin für Justiz verhindern, da er sonst seine unerwünschten Verfahren nicht mehr einstellen kann.

Wie er vorgeht, zeigt dieses Beispiel:

  • 10.12.2004: Die BIA informiert Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH über die bevorstehende Anzeige gegen BVT-Beamte.
  • 11.12.2004: Bundesminister für Inneres Dr. Ernst STRASSER tritt zurück, nachdem er vorab über die Ergebnisse der Ermittlungen der BIA informiert und bekannt wird, dass eine 75-seitige Anzeige der BIA gegen BVT-Beamte unmittelbar bevor steht.
  • 13.12.2004: Die BIA erstattet der STA Wien Bericht über die vorliegenden Ermittlungsergebnisse, welche die BVT-Beamten massiv belasten.
  • 03.01.2005 – 07.01.2005: Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH bespricht mit dem Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien, Dr. Friedrich MATOUSEK, den Sachverhalt, wie die BVT-Beamten vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden können.
  • 10.01.2005: Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH teilt der BIA mit, dass ab sofort Dr. Michael KLACKL für die Ermittlung gegen die BVT-Beamten zuständig sei. Gleichzeitig bricht die STA Wien den Kontakt mit der BIA ab, um die Anzeigenlegung zu verhindern.
  • 01.02.2005: Staatsanwalt Dr. Michael KLACKL stellt auf Drängen von Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH (beide Mitarbeiter damaligen politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien) das nur wenige Tage zuvor extra für diesen Zweck eröffnete fiktive Verfahren gegen Beamte des BVT (MinRat HUNDSMÜLLER Reinhard, Mag. LENGAUER Günther, Obstlt. STEINER Helmut, ChefInsp. KOCIAN Franz, Bez.Insp. KAUFMANN Helmut sowie ev. weitere Beamten des BVT) zur Zahl 51 St 2/05 i ohne Durchführung von Erhebungen wieder ein, da die BIA-Ermittlungen die BVT-Beamten schwer belasten. Durch diesen juristischen Winkelzug werden alle zu einem späteren Zeitpunkt eingebrachten Anzeigen der BIA gegen die BVT-Beamten aufgrund des in § 17 StPO normierten Verbot der wiederholten Strafverfolgung, gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.
  • 12.02.2005: Der Amtssachverständige des Bundesministeriums für Inneres, Oberstlt. Anton EDER, ein Kollege der BVT-Beamten, schreibt seine Gutachten, die so ausfallen, dass sie seine Kollegen vom BVT vor einer Strafverfolgung schützen.
  • 14.03.2005: Ohne dem Druck der STA Wien nachzugeben, übermittelt die BIA eine 75-seitige Strafanzeige gegen die BVT-Beamten an die STA Wien, in der detailliert aufgezeigt wird, dass BVT-Beamte nachweislich ihre Befugnisse zur Vollziehung von Amtsgeschäften wissentlich missbraucht haben.
  • 15.03.2005: Nur einen Tag nach Einlagen der Strafanzeige gegen die BVT Beamten, stellt Staatsanwalt Dr. Michael KLACKL die Ermittlungen ein, und rechtfertigt dies mit der Einstellung des fiktiven Verfahrens zur Zahl 51St 2/05 i.“

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Aussender: Verein Das Stöpselkind.
Inhaltliche Verantwortung beim Verein.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.stoepselkind.at

Direktlink zur Strafanzeige (75 Seiten): BIA gegen Beamte des BVT aus 2005

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, JA Stein, Aus den Vereinen, Stöpselkind)

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