Justizwache Korneuburg mit Extrawurst – Keine Fotos von Beamten mehr

Die Justizwache in Korneuburg legte mit dem Landesgericht fest, dass man nicht mehr in Medien zu sehen sein will. (Aushang mit Beschluss: 2. September 2010)

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(Wien, im September 2010) Alles neu bringt der September. In Korneuburg hat die Justizwache einen Beschluss gefasst, der in die Ästhetik von Berichterstattung aus dem Gerichtssaal eingreift. Man will keine Fotos von Beamten mehr in Zeitungen sehen.

Der Beschluss des Kommandanten der Justizwache Korneuburg ist mit 2. September 2010 verfasst und hängt an der Tür zum Schwurgerichtssaal, in dem dieser Tage ein Mega-Drogenprozess abgewickelt wird. Es geht um internationale Verflechtung und um 204 Kilo beschlagnahmtes Kokain!

Keine Zustimmung

Der Beschluss im Wortlaut: „Ich bringe in Erinnerung, dass die Justizwache ausdrücklich nicht die Zustimmung erteilt, in Massenmedien abgebildet zu werden (§ 78 Abs 1 UrhG). Auch aus Sicherheitsgründen sind daher bei zufälligen Aufnahmen von Justizwachebeamten ihre Gesichter bei Veröffentlichungen ausnahmslos unkenntlich zu machen.“ – Dr. Christa Zermanek, Leiterin der Medienstelle Landesgericht Korneuburg.

Ob die neu ausgegebene Order für alle Prozesse gilt oder nur für diesen einen, schweren Drogenprozess, der am 7. September 2010 begann, war nicht herauszufinden. Die Formulierung am Aushang klingt aber so, dass es für jeden Strafprozess gilt.

Bildtrennung der siamesischen Zwillinge

Die Frage, die sich aufdrängt, ist nicht nur eine ästhetische, sondern eine praktische: Durch die naturgemäß enge räumliche Sitz- oder Stehnähe eines Justizwachebeamten zum Angeklagten wie bei siamesischen Zwillingen ist eine „Bildtrennung“ in der Praxis mehr als schwierig. Der Kommandant der Justizwache Korneuburg empfahl der Leiterin der Medienstelle des Landesgerichtes diesen Vorschlag: Man solle das Gesicht des Beamten „unkenntlich machen“.

Aus ästhetischer Sicht ist das unlogisch. Das „Verbalken“ und „Pixeln“ hat in der Kriminalberichterstattung ein anderes Signal: Es geht um Kennzeichnung und Absenken der Persönlichkeitsrechte eines Menschen. Grob gesagt gibt es drei Arten der abfallenden Rechte am eigenen Bild.

Abgestuftes Recht am eigenen Bild

Ein freier Mensch mit vollwertigen Persönlichkeitsrechten genießt vollen Schutz seiner Rechte. Er kann die missbräuchliche Verwendung des eigenen Bildes gerichtlich streitig machen.

Das Recht am eigenen Bild schwächt sich beim Vorliegen einer schweren Straftat ab. Das „Fahndungsbild“ des noch freien Menschen wird in Absprache zwischen Polizei und Justiz „via Medienaufruf“ freigegeben, uneingeschränkt, ob damit ein Persönlichkeitsrecht verletzt wird, wenn das Ziel, den Kriminellen zu finden als höherwertiger eingestuft wird als dessen „Persönlichkeitsrechte“. Die Person soll durch das veröffentlichte Fotos in seinen Grundrechten (etwa: „Freiheit“, „Bildnisschutz“) eingeschränkt und dingfest gemacht werden.

Die dritte Stufe betrifft den unfreien Menschen. Beim „Gerichtssaalbild“ ist es üblich, das Foto eines Straftäters in Massenmedien zu zeigen, sobald im Urteil mehr als drei Jahre Haft nach dem Prozess auf der Strafkarte stehen. Sobald ein „Verbrechen“ und nicht bloß ein Vergehen vorliegt. Durch das Urteil nach einem Verbrechen wird der freie Mensch zum Gefangenen. Damit senkt sich sein Anspruch auf vollwertige Persönlichkeitsrechte um eine weitere Stufe ab. Der Straftäter setzte sich durch das Verbrechen freiwillig außerhalb der gesellschaftlichen Ordnung. Er nahm in Kauf, dass er auch das Recht am eigenen Bild verliert.

Fotoästhetisch ist das „Balken“ und „Pixeln“ nur dann im Einsatz, wenn es einen kriminellen Hintergrund erzeugen soll. Im Volksmund heißt es: Wer gebalkt und gepixelt in Medien steht, hat etwas am Kerbholz. Der wechselhafte Einsatz von Fotos zu Kriminalfällen in Medien schafft Verwirrung (gebalkt beim Verdächtigen, frei beim Fahndungsbild, frei beim hohen Strafurteil) und der nun neue, „Korneuburger Sonderweg“ sorgt für weitere Verwirrung. Wenn die Justizwache „unkenntlich“ gemacht werden soll, ist das ein ästhetischer Bruch mit einer alten Schautradition auf Kriminalität, die den „schwarzen Balken“ als optisches Muster einsetzt, um einen zumindest schwer Verdächtigen zu markieren.

Neue Fotoästhetik gefragt

Man kann den Wunsch des Landesgerichtes Korneuburg nach „Unkenntlichmachung“ aber dennoch erfüllen: Das führt in Zukunft dazu, dass Bildausschnitte gewählt werden, bei denen nur ein Arm oder ein Bein oder ein Torso der Justizwachebeamten angedeutet wird. Auf jeden Fall ist das eine neue fotoästhetische Herausforderung an Medien.

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Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, JA Korneuburg)

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