Burgenland sucht zwei Ausbrecher – Eisenstadt

Zwei Albaner, 39 und 37, beschäftigt in der Küche der kleinen Justizanstalt Eisenstadt, sind seit heute on the road. (Foto: Anstalt)

(Wien, im August 2011) Ausbrüche sind die ärztlichen Kunstfehler des Strafvollzugs. Niemand redet darüber, die Ämter und Behörden halten das Leintuch hoch.

Gebaut wird in Justizanstalten auch immer. Die Justiz ist wie ein Häuslbauer, der, kaum ist er mit einem Ende des Hauses, in dem er seine wohlerworbene Pension zubringen will, fertig, beim anderen Ende mit dem Zubau beginnt. Weil es schwierig ist zu ruhen und ruhig am Hintern zu sitzen.

Was für „den Häuslbauer“, der laut der Zeitung „Wirtschaftsblatt“ nach den Pensionisten in Österreich die größte Lobby in der Politik hat, weil er den Mittelstand repräsentiert, den man steuerlich nicht und nicht belasten darf (etwa: Grundsteuer) wenig Gefahren birgt, es sei denn, er stürzt vom Gerüst beim Verputzen der neuen Garagenwand für das dritte Auto, das ständige Dazubauen und Umbauen, es birgt für die Justiz Gefahren.

Umbau während laufenden Betriebs

Wie schon im Jänner 2010 berichtet, ist das Landesgericht Eisenstadt samt dem zugehörigen Gerichtshäfen eine Großbaustelle, weil dort die Bagger auffahren. Man baut um und aus.

Der Häfen ist nun 52 Jahre offen und wurde noch nie saniert. 163 Insassen passen dort hinein, sagte schon im Jänner der hochmotiovierte Kerkermeister und Anstaltsleiter Günther Wolf. Es ist immer voll. Die sechs fix angestellten Dolmetscher betreuen rund 20 Nationalitäten.

Am Sonntag 7. August 2011 entschwanden um 10 Uhr 30 nach dem Mittagessen aus der Küche zwei Insassen. Beide Albaner sitzen als Kriminaltouristen seit September 2010 in Haft und sind beide nicht rechtskräftig verurteilt. Der eine erhielt vier Jahre, der andere sechs Jahre ebenso wegen Wohnungs- und Hauseinbrüchen.

Wochenendbetrieb am Sonntag

Die Küche der Justizanstalt Eisenstadt hat wie jede andere Justizanstalt am Wochenende nur Schmalbetrieb. Weder gibt es am Wochenende Besuchszeiten, noch ärztlichen Dienst. Daher sind traditionell am Sonntag kaum Justizwachebeamte im Dienst.

Die Essenausgabe zum Mittagessen erfolgt am Sonntag um 10 Uhr 30 (im Gegensatz Wochentag: 15 Uhr 30). Um 11 Uhr werden am Sonntag in allen Justizanstalten die Gehsteige hochgeklappt. Um 13 Uhr sind alle Beamten zu Hause und der Wochenenddienst im Schongang läuft. Insoweit ist der Zeitpunkt für eine Flucht an einem Sonntag ideal gewählt.

Die Ausbrecher haben demnach ein Aussengitter zum Fenster der Küche so manipuliert, dass die Schrauben locker waren. Durch dieses Fenster entschwanden sie in den Hof und dort weiter zur aktuellen Großbaustelle der Justizanstalt. Dort schwangen sie sich über die Baustellensicherung und waren weg. Ob zu Fuß oder mit einem Auto kann oder will derzeit niemand sagen.

Bis Abend 25 Kilometer zurückgelegt

Die Fahndung läuft nun im Umfeld der Bezirke Eisenstadt, Mattersburg, Neusiedl und Oberpullendorf. Das deshalb, weil man errechnet, wie weit eine Person zu Fuß an einem Tag zurücklegen kann: Das sind maximal 50 Kilometer. So es keine Fluchthelfer gab, ist das der Zirkel. Allerdings ein sehr großer. Und die Nacht beginnt um 21 Uhr. Dann sind 25 Kilometer vorbei.

Marcus J. Oswald (Ressort: Flucht, Justizanstalten, JA Eisenstadt)

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Belgien sucht drei Ausbrecher – Jamioulx

Drei Männer suchten am 31. Juli 2011 aus der Strafanstalt Jamioulx das Weite. Sie nahmen eine Wärterin als Geisel und flohen mit einem gestohlenen PKW.

(Wien/Brüssel, im Juli und August 2011) Wie in einem belgischen Fotoblog eindrucksvoll gezeigt, liegt eines der bekanntesten Gefängnisse Belgiens, Jamioulx, mitten im ländlichen Raum umgeben von malerischen Wäldern und Wiesen. Mit der Idylle ist es nun einmal vorbei.

Am 31. Juli 2011 brachen drei „schwere Jungs“ aus. Sie sind zwischen 22 und 34 Jahre alt. Der Modus ist einfach erklärt: Sie nahmen eine Wärterin als Geisel und drangen nach Außen. Die Reise ging mit zwei gestohlenen PKWs weiter. Die Geisel wurde nach wenigen Stunden freigelassen. Berichten belgischer Medien zu Folge haben sich die drei aufgeteilt und gehen nun eigene Wege. Daher wird mit Helikoptern nach dem kriminellen Trio gefahndet.

Ein Österreich-Bezug

Der Ausbrecher mit „Österreich-Bezug“ ist der jüngste im Bunde. Jonathan Inja (großes Foto oben) ist 22 Jahre alt und setzte sich nach einem Schussattentat im Jahr 2009 auf zwei ihm nahestehende Personen (Freundin und der Vater) nach Österreich ab, wo er verhaftet und in Belgien zu 15 Jahren verurteilt wurde.

Einer der beiden Mörder war zu 30 Jahren wegen Mordes an einem Bäcker verurteilt worden und unternahm schon einen Ausbruchsversuch.

Vergleichbare Häftlingszahlen

Belgien liegt mit Quantum an Gefängnissen und der Anzahl an Insassen nahe an Österreich. Es ist vergleichbar. Zum August 2011 sitzen in Belgien 10.860 Menschen in Haft – Platz soll in den 33 belgischen Gefängnissen für 9.500 Menschen sein.

In Österreich sitzen in 28 Justizanstalten etwa 8.500 Insassen ein. Man (die Justizwachegewerkschaft) spricht auch hierzulande stets von „Überbelag“, „Mehrarbeit“ (die sich in gutbezahlten Überstunden niederschlägt) und „unhaltbaren Zuständen“. Genau quantifizieren kann man weder die „Mehrarbeit“ noch den „Überbelag“, der saisonal schwankt.

In Belgien gab es im Jahr 2011 bereits sechs gewalttätige Ausbrüche aus Gefängnissen. In Österreich laufen die Fluchten meist still und heimlich. Waffengewalt kommt bestenfalls einmal im Jahr vor.

Marcus J. Oswald (Ressort: Flucht)

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Verein Stöpselkind verlautbart – Einstellung der Anzeige sei nicht rechtens gewesen

(Wien, im April 2011) Der Gefangenenhilfsverein „Stöpselkind“, der sich in der Hauptsache um den Fall des Werner Karl Neymayer kümmert, hat nun seine Sicht der Ereignisse aus 2005 den Fall Neymayer betreffend noch einmal zusammengestellt.

Die 75-Seiten lange Strafanzeige gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz und sechs Beamte dieser Organisation ist nun online gestellt.

In der Zusammenfassung des Vereins ist die Chronologie wie unten dargestellt. Die öffentliche Stellungnahme vom 13. April 2011 lautet:

„Sehr geehrte Damen und Herren!

Der Präsident der österreichischen Staatsanwälte, Dr. Gerhard JAROSCH, möchte nur deshalb die Weisungen der Bundesministerin für Justiz verhindern, da er sonst seine unerwünschten Verfahren nicht mehr einstellen kann.

Wie er vorgeht, zeigt dieses Beispiel:

  • 10.12.2004: Die BIA informiert Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH über die bevorstehende Anzeige gegen BVT-Beamte.
  • 11.12.2004: Bundesminister für Inneres Dr. Ernst STRASSER tritt zurück, nachdem er vorab über die Ergebnisse der Ermittlungen der BIA informiert und bekannt wird, dass eine 75-seitige Anzeige der BIA gegen BVT-Beamte unmittelbar bevor steht.
  • 13.12.2004: Die BIA erstattet der STA Wien Bericht über die vorliegenden Ermittlungsergebnisse, welche die BVT-Beamten massiv belasten.
  • 03.01.2005 – 07.01.2005: Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH bespricht mit dem Leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Wien, Dr. Friedrich MATOUSEK, den Sachverhalt, wie die BVT-Beamten vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt werden können.
  • 10.01.2005: Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH teilt der BIA mit, dass ab sofort Dr. Michael KLACKL für die Ermittlung gegen die BVT-Beamten zuständig sei. Gleichzeitig bricht die STA Wien den Kontakt mit der BIA ab, um die Anzeigenlegung zu verhindern.
  • 01.02.2005: Staatsanwalt Dr. Michael KLACKL stellt auf Drängen von Staatsanwalt Dr. Gerhard JAROSCH (beide Mitarbeiter damaligen politischen Abteilung der Staatsanwaltschaft Wien) das nur wenige Tage zuvor extra für diesen Zweck eröffnete fiktive Verfahren gegen Beamte des BVT (MinRat HUNDSMÜLLER Reinhard, Mag. LENGAUER Günther, Obstlt. STEINER Helmut, ChefInsp. KOCIAN Franz, Bez.Insp. KAUFMANN Helmut sowie ev. weitere Beamten des BVT) zur Zahl 51 St 2/05 i ohne Durchführung von Erhebungen wieder ein, da die BIA-Ermittlungen die BVT-Beamten schwer belasten. Durch diesen juristischen Winkelzug werden alle zu einem späteren Zeitpunkt eingebrachten Anzeigen der BIA gegen die BVT-Beamten aufgrund des in § 17 StPO normierten Verbot der wiederholten Strafverfolgung, gemäß § 190 Z 1 StPO eingestellt.
  • 12.02.2005: Der Amtssachverständige des Bundesministeriums für Inneres, Oberstlt. Anton EDER, ein Kollege der BVT-Beamten, schreibt seine Gutachten, die so ausfallen, dass sie seine Kollegen vom BVT vor einer Strafverfolgung schützen.
  • 14.03.2005: Ohne dem Druck der STA Wien nachzugeben, übermittelt die BIA eine 75-seitige Strafanzeige gegen die BVT-Beamten an die STA Wien, in der detailliert aufgezeigt wird, dass BVT-Beamte nachweislich ihre Befugnisse zur Vollziehung von Amtsgeschäften wissentlich missbraucht haben.
  • 15.03.2005: Nur einen Tag nach Einlagen der Strafanzeige gegen die BVT Beamten, stellt Staatsanwalt Dr. Michael KLACKL die Ermittlungen ein, und rechtfertigt dies mit der Einstellung des fiktiven Verfahrens zur Zahl 51St 2/05 i.“

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Aussender: Verein Das Stöpselkind.
Inhaltliche Verantwortung beim Verein.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.stoepselkind.at

Direktlink zur Strafanzeige (75 Seiten): BIA gegen Beamte des BVT aus 2005

Marcus J. Oswald (Ressort: Justizanstalten, JA Stein, Aus den Vereinen, Stöpselkind)

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