Elsner – Zeitungen schwanken zwischen Lostag und Sensationsauftritt

(Wien, im Dezember 2010) Offenbar besteht in der Leserschaft der österreichischen Zeitungen nach wie vor Interesse am „Fall Bawag“, der in den letzten drei Jahren auf den „Fall Elsner“ reduziert wurde. Man hat seit dem Urteil Mitte 2008 wenig bis nichts mehr gehört von den Herren Zwettler (fünf Jahre Haft in Erstinstanz), Nakowitz (ein Urteil 15 Monate bedingt für „Plastiksackerlkredit“ und vier Jahre unbedingt im Hauptverfahren). Von „Wunderinvestor“ Flöttl junior aus NY hörte man auch nichts mehr. Der Herausgeber dieser Seite sah ihn einmal am Gehsteig in der Glasergasse im Neunten Wiener Bezirk, wie er beschwingt mit ledernem Aktenkoffer und Pilotenbrille den Gehsteig energischen Schrittes entgegen kam und in ein Auto im Slowakischem Kennzeichen (mit Chauffeur) einstieg und wegfahren ließ. Das war 2009. Seither hörte man von ihm nur, was andere auch schrieben: Dass er seine Villa in New York zum Verkauf ausgeschrieben hat. Ferner, dass sein Vater, Flöttl senior vor etwa zwei Jahren verstorben war. Die anderen schwiegen auch. Die in Summe acht Mitangeklagten gingen Medien aus dem Weg, sehr verschwiegen war auch der einzige Teilgeständige, ÖGB-Finanzchef Günther Weninger.

Draht in die Zeitung

Nun wärmen die Zeitungen die Sache ein letztes Mal auf. In den letzten Monaten war bemerkbar, dass die Ehefrau des Helmut Elsner offenbar einen guten Draht in die Zeitung „Die Presse“ aufbaute. Mehrere Male erschienen Interviews mit ihr und akkurat am 21. Dezember 2010, einen Tag vor Beginn der OGH/OLG-Verhandlung, kam sogleich eine Titelseite mit einem Elsner-Bild von einem Gerichtssaalzeichner vorn drauf. Nun ist er da, der obligate Satz „Lostag für Elsner – Kommt er frei?“. So lautet die Headline des Tages in der „Presse“ am 21. Dezember 2010.

Der „Kurier“ hat natürlich auch nicht verschlafen und beschenkte seine Leser bereits am 20. Dezember 2010 mit einer ganzen Seite im Blattinneren. Sie lautet aber: „Die Bescherung für Helmut Elsner“ (S. 18). Die Boulevardzeitung „Österreich“ kann es auch nicht lassen. Sie titelt am 21. Dezember 2010 im Heftinneren (S. 6): „Sensations-Auftritt vor Gericht“. Der Zeitung „Österreich“ wurde kürzlich vom „Spiegel“ vorgeworfen, dass sie die „Wetten Dass“-Show „vorberichtet“ hat und zwar in der Art, dass in der Sonntag-Ausgabe im Bericht zur TV-Show zu lesen stand, dass ein Popstar eine ganz tolle Bühnenshow hingelegt hat. Allein: Die Sendung „Wetten Dass“ wurde nach einem verheerenden Unfall abgebrochen und der Popstar trat nie auf. Wer „Sensations-Auftritt vor Gericht“ am 21. Dezember 2010 schreibt, obwohl der Auftritt erst am 22. Dezember, ab 9 Uhr morgens stattfindet, berichtet abermals „vor“.

Elsner im Trainingsanzug

Ob es eine Sensation wird, weiß man immer erst nachher. Denn, dass ein 75-Jähriger im Traningsanzug und Pullover vor Gericht erscheint, ist an sich noch keine Sensation. Das geschieht so gut wie täglich. Dazu müsste die ach so gute Zeitung des ach so guten Spitzen-Herausgebers Wolfgang Fellner nur öfter Leute ins Gerichts schicken, dann würde man das schon wissen. Man belässt es bei Ferndiagnosen.

Keine Ferndiagnose stellt das Höchstgericht. Das Höchstgericht rühmt sich zum Einen damit, dass es die besten Richter beschäftigt, die Österreich hat. Diese Richter verdienen ein Jahresgehalt von 180.000 Euro und haben die Ruhe weg. Kündbar sind sie nicht. Sie können sich voll und ganz der Wissenschaft im Elfenbeinturm des Justizpalastes widmen.

Gut bestallte Höchstrichter

Man würde sich wünschen, dass sich die Leser öfter mit Justizthemen beschäftigen. Die Wahrheit ist: Sie sind ihnen egal. Die „Elsner-Sache“ hielt sich deshalb so lange in den Medien, weil es nur um Elsner ging. Medientechnisch funktionierte diese extreme Zuschneidung auf seine Person. Er stellte auch in Haft alle in den Schatten. Kein Mensch weiß heute noch die Namen der Mitangeklagten. Elsner wurde von seiner Frau und Anwälten (in Summe ein halbes Duzend wurden verbraucht, gekostet haben sie den Finanziers hinter Elsner rund 1.5 Millionen Euro, dazu wurde eine Kaution von einer Million Euro von Dritter Seite hinterlegt) konsequent über vier Jahre in die Medien gebracht. Das „Innenstadt-Netzwerk“ der Ruth Elsner hielt, die diversen Anwälte machten mit, weil sie bestens bezahlt wurden. Die Entrüstung nach jedem gescheiterten Enthaftungsantrag samt Haftverhandlung war löwingerbühnenreif gut gespielt.

Wie bei kaum einen Gerichtsfall wurden so viele Instanzenzüge bemüht. Wahrscheinlich einmalig in der Geschichte des Landesgerichtes Wien gab es bei einem U-Häftling 15 Haftprüfungsanträge und entsprechende Verhandlungen. Üblicherweise hört ein U-Häftling nach dem dritten Mal auf, weil das Geld ausgeht. Bei Elsner floss das Geld für Anwälte endlos. Gewiss ist, dass es nie zuvor ein Hauptverfahren mit 118 Gerichtstagen gab. Alleine der Presseausschnittservice dieser Webseite zu diesem Fall füllt eine Kiste mit 20 Zentimetern Höhe bis unter den Deckel. Wohl auch in keinem anderen Straffall wurden so oft Richter und Staatsanwälte strafangezeigt, vom Verurteilten öffentlich verhöhnt, beschimpft, in Zeitungen niedergemacht wie in diesem. Man ist überrascht, wie dickhäutig die sonst gar so dünnhäutige Justiz das alles hinnahm. Bei jedem anderen sprichwörtlichen Hühnerdieb zeigt man Muskeln, spricht Machtworte, fährt den Zeigefinger aus, bei Elsner geschah das alles nicht. Er konnte seine Renitenz auch öffentlich ungehemmt ausleben. Falls das eine Signalwirkung hat, dann die, dass sich in Zukunft auch andere Angeklagte mehr erlauben dürfen – unter Berufung auf Elsner, der das auch durfte. Gut so.

Moderate Abänderungen

Die Oberbehörde der Staatsanwaltschaft meint, dass die Untreue-Vorwürfe korrekt beurteilt wurden, hingegen die Erschleichung der Einmal-Ablöse zum Pensionsanstritt (6,8 Mio Euro Abfertigung) möglicherweise kein Betrug waren. Die persönliche Bereicherung fiele damit um. Wirklich hohe Strafen gibt es bei Vermögensdelikten nur bei persönlicher Bereicherung. Ob die 9.5 Jahre halten, ist daher unklar. Die 2.5 Jahre aus dem Seitenprozess haften wohl. Daher ist beim Hauptdelikt der BAWAG-Malaise mit einer Reduktion auf etwa 6-7 Jahre zu rechnen. Der Schaden aus der Untreue ist neu berechnet worden, es seien statt 1.72 Milliarden „nur“ mehr 1.4 Milliarden Euro.

Wie das Urteil ausgeht, interessiert die breite Öffentlichkeit nicht. Die BAWAG, sagt der neue Direktor aus den USA (entsandet vom Cerberus-Fonds), schreibt 2010 Gewinne. Der berichtete kürzlich in einem bezahlten Advertorial eines Print-Magazins, dass die BAWAG österreichweit im kommenden Jahr sogar bis zu 50 Filialen neu eröffnet, den Kundenverkehr ausbaut und die gesamte EDV erneuert. Man investiert Geld sorgsam und schreibt schwarze Zahlen. Wie das Urteil um den Ex-Direktor ausgeht, interessiert die Angeklagten und die Ehefrauen der Angeklagten. Frontfrau ist natürlich Ruth Elsner. Sie hat eine kleinere Wohnung bezogen, lebt von Zuwendungen alter Freunde aus besseren Tagen und hat – das weiß natürlich die Zeitung „Österreich“ – bereits einen Weihnachtskarpfen vorgebacken. Dass ein Karpf fett ist und vielleicht dem herzkranken Elsner nicht gut tun könnte, sagt die Zeitung nicht dazu.

BAWAG-Prozess im Finale (OGH/OLG): 22. Dezember 2010 (Beginn Anhörung 9 Uhr) und 23. Dezember 2010 (Urteile).

Marcus J. Oswald (Ressort: Gerichte)

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